Anerkennung ärztlicher Fortbildung
Hinweis: Am 1. Januar 2020 tritt die neue Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin in Kraft. Bitte beachten Sie die Änderungen in einzelnen Gebührenziffern (5.01-5.04) für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen.
Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung in Berlin können Sie für diese die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme und Bewertung mit Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer Berlin beantragen.
Bitte loggen Sie sich hierzu im Portal ein (rechte Bildschirmseite), füllen den Online-Antrag vollständig aus und senden Sie uns diesen zusammen mit dem Programm, dem die Gestaltung der Programmpunkte, der zeitliche Ablauf, Referenten/ -innen sowie ggf. Sponsoren zu entnehmen ist, dem ggf. verwendeten Ankündigungs- und Einladungsschreiben sowie der von der wissenschaftlichen Leitung unterzeichneten Konformitätserklärung zu.
Die Antragstellung soll acht Wochen vor dem Termin der Fortbildungsmaßnahme erfolgen, um nach Möglichkeit eine abschließende Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung bis zum Termin der Fortbildungsmaßnahme zu gewährleisten. Erfolgt eine Antragstellung weniger als zwei Wochen, spätestens aber einen Werktag vor dem Termin der Fortbildungsmaßnahme, kann eine abschließende Bearbeitung des Antrags bis zum Veranstaltungstermin nicht zugesichert werden. Die Bearbeitung eines Antrags, der am Tag der Fortbildungsmaßnahme bzw. retrospektiv gestellt wird, ist ausgeschlossen.
Was passiert nach der Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme?
Wenn eine Fortbildung das Anerkennungsverfahren der Ärztekammer Berlin erfolgreich durchlaufen hat, erhält der Veranstalter einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung unter Angabe der Fortbildungskategorie, der Anzahl der Fortbildungspunkte und der Veranstaltungsnummer (VNR). Weiterhin wird die Fortbildung zusammen mit den für die Teilnehmer-Anmeldung relevanten Kontaktdaten kostenfrei in dem Online-Fortbildungskalender der Ärztekammer Berlin veröffentlicht.
Was ist zu beachten?
Alle rechtlichen Grundlagen sowie weitere Hinweise und Dokumente für den Veranstalter/ Antragsteller sind unter der Rubrik "Fortbildung" im
Download-Bereich nachzulesen.
Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Vorgaben der Berufsordnung, der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin sowie den
Richtlinien der Ärztekammer Berlin zur Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen und zum Erwerb des Fortbildungszertifikates entsprechen.
Für die Anerkennung wird eine Bearbeitungsgebühr durch die Ärztekammer Berlin erhoben, sofern der Gebührentatbestand erfüllt ist.
Bitte informieren Sie sich unter Abschnitt V der aktuellen
Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin dazu.
Vielen Dank!